Der Vertrag ist das Gesetz der Vertragsparteien.

Rechtlicher Rahmen

Artikel (246) des Zivilgesetzbuches der VAE besagt:

„Der Vertrag muss in Übereinstimmung mit seinem Inhalt und in einer Weise ausgeführt werden, die den Erfordernissen von Treu und Glauben entspricht.“

Dieses Prinzip ist die Grundlage des Vertrauens in Rechtsgeschäfte. Ein Vertrag ist nicht nur ein Stück Papier, sondern eine vollständige rechtliche Verpflichtung.