Straftaten im Bereich Bedrohung und Erpressung – Schutz von Einzelpersonen vor Druck und Zwang

Rechtstext

Artikel 351 des Strafgesetzbuches stellt Bedrohungen unter Strafe, seien sie mündlich, schriftlich oder elektronisch.

Formen der Erpressung

  • Drohungen mit der Veröffentlichung von Bildern
  • Drohungen mit der Offenlegung von Geheimnissen
  • Drohungen, finanziellen Schaden zu verursachen

Rolle des Rechtsbeistands

  • Anleitung für Opfer zu den richtigen rechtlichen Schritten
  • Beweisdokumentation
  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden
  • Schutz des Unternehmensrufs, wenn Mitarbeiter von Erpressung betroffen sind