Straftaten im Bereich Bedrohung und Erpressung – Schutz von Einzelpersonen vor Druck und Zwang
Rechtstext
Artikel 351 des Strafgesetzbuches stellt Bedrohungen unter Strafe, seien sie mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Formen der Erpressung
- Drohungen mit der Veröffentlichung von Bildern
- Drohungen mit der Offenlegung von Geheimnissen
- Drohungen, finanziellen Schaden zu verursachen
Rolle des Rechtsbeistands
- Anleitung für Opfer zu den richtigen rechtlichen Schritten
- Beweisdokumentation
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden
- Schutz des Unternehmensrufs, wenn Mitarbeiter von Erpressung betroffen sind

