Richtlinie zum Schutz von Code, Systemen, künstlicher Intelligenz, Websites, Daten und digitalen Vermögenswerten.
Allgemeiner Grundsatz und Eigentum
Alle technischen und digitalen Arbeiten, Vermögenswerte, Systeme und Entwicklungen, die zugunsten der Gruppe oder einer ihrer Tochtergesellschaften erstellt, entwickelt, gestaltet, angepasst, trainiert, betrieben oder aktiviert werden — unter Verwendung der Ressourcen, Daten, Systeme, Geräte, Konten, Abonnements oder Infrastruktur der Gruppe, der ihr zugewiesenen Arbeitszeit oder aufgrund eines von ihr erteilten Auftrags — sind Vermögenswerte und Rechte der Gruppe oder der betreffenden Tochtergesellschaft, und zwar nach Maßgabe der geltenden Verträge, Vereinbarungen, Richtlinien und Gesetze.
Dies umfasst alles, was ganz oder teilweise entwickelt wird durch:
- Mitarbeitende.
- Praktikantinnen und Praktikanten.
- Verantwortliche.
- Führungskräfte.
- Programmiererinnen und Programmierer.
- Entwicklerinnen und Entwickler.
- Designerinnen und Designer.
- Beraterinnen und Berater.
- Auftragnehmer.
- Lieferanten.
- Technologieunternehmen.
- Dienstleister.
- Selbstständige Auftragnehmer.
- Oder jede Person oder Stelle, die zugunsten der Gruppe tätig ist oder deren Ressourcen, Systeme oder Daten nutzt.
Umfang der digitalen Vermögenswerte und Rechte
Zu den digitalen und technischen Vermögenswerten gehören, beispielhaft und nicht abschließend:
- Programmcode.
- Quellcode (Source Code).
- Ausführbarer Code.
- Software und Anwendungen.
- Websites.
- Digitale Plattformen und Portale.
- Intelligente Systeme.
- Modelle künstlicher Intelligenz.
- Werkzeuge künstlicher Intelligenz, die entwickelt oder angepasst werden.
- Intelligente Agenten (AI Agents).
- Intelligente Assistenten.
- Prompts.
- Intelligente Anweisungen und Regeln.
- Algorithmen.
- Automatisierungssysteme.
- Automatisierte Betriebssysteme.
- Datenbanken.
- Datenbankstrukturen.
- Wissensdatenbanken.
- Trainingsdaten.
- Programmierschnittstellen (API).
- Software-Integrationen.
- Steuerungsoberflächen.
- Elektronische Formulare.
- Arbeitsabläufe (Workflows).
- Geschäftslogik (Business Logic).
- Bewertungs- und Klassifizierungssysteme.
- Analysewerkzeuge.
- Systeme zur Erkennung von Mandanten und Geschäftschancen.
- Datenverarbeitungssysteme.
- Entscheidungssysteme.
- Überwachungs- und Benachrichtigungssysteme.
- Intelligente Berichtswerkzeuge.
- Technische Materialien und Dokumentation.
- Betriebshandbücher.
- Schulungshandbücher.
- Schriftliche Inhalte.
- Originalentwürfe.
- Benutzeroberflächen.
- Originalgrafiken und -bilder.
- Logos.
- Marken.
- Handelsnamen.
- Visuelle Identität.
- Betriebspläne.
- Customer-Journey-Karten.
- Vertrauliche Daten.
- Unveröffentlichte technische und geschäftliche Informationen.
- Sowie jeder weitere digitale oder technische Vermögenswert oder jede weitere Entwicklung, die zugunsten der Gruppe geschaffen wird.
Entwicklung unter Einsatz von Ressourcen der Gruppe
Jedes Programm, System, Modell künstlicher Intelligenz, Werkzeug, jeder Code, jeder Entwurf und jedes technische Projekt, das ganz oder teilweise entwickelt wird:
- Während der Arbeitszeit;
- Oder unter Verwendung der Geräte der Gruppe;
- Oder unter Verwendung ihrer Konten;
- Oder unter Verwendung ihrer Abonnements;
- Oder unter Verwendung ihrer Daten;
- Oder unter Verwendung ihrer technischen Infrastruktur;
- Oder unter Verwendung ihrer Plattformen;
- Oder aufgrund eines von ihr erteilten administrativen oder betrieblichen Auftrags;
- Oder zu Zwecken der Geschäftstätigkeit der Gruppe oder einer ihrer Tochtergesellschaften;
unterliegt den gesetzlichen und vertraglichen Rechten der Gruppe oder der betreffenden Tochtergesellschaft.
Die Mitwirkung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, einer Praktikantin oder eines Praktikanten, einer Entwicklerin oder eines Entwicklers, einer Beraterin oder eines Beraters oder eines Auftragnehmers an der Erstellung oder Entwicklung eines Systems stellt keine automatische Befugnis dar, dieses außerhalb des Arbeitsbereichs zu nutzen, zu kopieren, zu verwerten oder zu vervielfältigen.
Gemeinsame und teilweise Entwicklung
Ein Projekt oder System muss nicht vollständig innerhalb der Gruppe entwickelt worden sein, damit die mit dem Beitrag der Gruppe verbundenen Rechte entstehen.
Wurden folgende Mittel eingesetzt:
- Ressourcen der Gruppe.
- Ihre Daten.
- Ihre Finanzierung.
- Ihr Personal.
- Ihr internes Fachwissen.
- Ihre Konten.
- Ihre Systeme.
- Ihre Werkzeuge.
- Ihre Pläne.
- Ihre Betriebsregeln.
- Oder ihre genehmigten Aufträge.
bei der Entwicklung eines Projekts, Systems oder digitalen Vermögenswerts, so richten sich die damit verbundenen Rechte nach den Verträgen und Vereinbarungen, dem Anteil der Beteiligung und der Art des rechtlichen Eigentums jeder Partei.
Aktualisierungen und künftige Entwicklungen
Die Rechte der Gruppe erstrecken sich, soweit Verträge und Gesetze dies zulassen, auf alle:
- Aktualisierungen.
- Verbesserungen.
- Neuen Versionen.
- Ergänzungen.
- Änderungen.
- Anpassungen.
- Abgeleiteten Entwicklungen.
- Trainingsvorgänge für Modelle künstlicher Intelligenz.
- Feinabstimmungen (Fine-Tuning).
- Verbesserungen von Prompts.
- Weiterentwicklungen von Algorithmen.
- Weiterentwicklungen von Wissensdatenbanken.
- Aktualisierungen von Datenbanken.
- Weiterentwicklungen von Automatisierungssystemen.
- Umstrukturierungen des Systems.
- Hinzufügungen neuer Funktionen.
- Entwicklungen fortgeschrittenerer Versionen des ursprünglichen Systems.
sofern dies zugunsten der Gruppe, unter Verwendung ihrer Ressourcen, Daten oder Systeme oder im Rahmen der genehmigten Aufgaben und Aufträge erfolgt.
Verbote für Mitarbeitende, Praktikanten und Auftragnehmer
Ohne vorherige schriftliche und genehmigte Zustimmung der zuständigen Leitung ist es niemandem erlaubt:
- Code zu kopieren.
- Ein System oder Programm zu kopieren.
- Ein Modell künstlicher Intelligenz zu kopieren.
- Code an eine persönliche E-Mail-Adresse zu senden.
- Dateien in persönlichen Cloud-Konten zu speichern.
- Code auf nicht zugelassene Geräte zu laden.
- Datenbanken zu übertragen.
- Datenbanken zu kopieren.
- Vertrauliche Daten weiterzugeben.
- Interne Prompts weiterzugeben.
- Systemkonfigurationen weiterzugeben.
- API-Schlüssel weiterzugeben.
- Passwörter weiterzugeben.
- Zugangstoken weiterzugeben.
- Benutzerkonten weiterzugeben.
- Technische oder vertrauliche Inhalte ohne Genehmigung zu fotografieren.
- Inhalte aus internen Systemen zu extrahieren.
- Vermögenswerte der Gruppe in einem persönlichen Projekt zu verwenden.
- Sie zugunsten einer anderen Stelle zu verwenden.
- Sie zugunsten eines Wettbewerbers zu verwenden.
- Sie weiterzuverkaufen.
- Sie weiter zu lizenzieren.
- Sie zu veröffentlichen.
- Sie weiterzuverbreiten.
- Eine Kopie davon zugunsten einer anderen Tätigkeit anzulegen.
- Sie an Dritte zu übertragen.
- Kopien davon nach Beendigung des Arbeits-, Praktikums- oder Vertragsverhältnisses zu behalten.
Schutz der Websites und digitalen Plattformen
Die Websites, Plattformen und digitalen Portale der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften sind Teil der digitalen Vermögenswerte der Gruppe, soweit es die Elemente, Inhalte, Systeme und Rechte betrifft, die die Gruppe besitzt oder zu deren Nutzung sie rechtlich befugt ist.
Dies umfasst, je nach Website oder Plattform:
- Den Code.
- Die Inhalte.
- Die Originalentwürfe.
- Die elektronischen Formulare.
- Die internen Systeme.
- Die Datenbanken.
- Die intelligenten Werkzeuge.
- Die digitalen Mandantenreisen.
- Die Anfragesysteme.
- Die interaktiven Werkzeuge.
- Die Berichte.
- Die Kennzeichen.
- Die Logos.
- Die Namen.
- Die originären visuellen Elemente.
Zugang von Besuchern zu den Websites
Der bloße Zugang einer Besucherin oder eines Besuchers zu einer Website oder Plattform der Gruppe verleiht kein Eigentumsrecht an den auf der Website vorhandenen Vermögenswerten oder Rechten.
Der Zugang zur Website oder deren Nutzung stellt auch nicht dar:
- Eine Lizenz zum Kopieren der Inhalte.
- Eine Lizenz zur Vervielfältigung der Systeme.
- Eine Lizenz zur kommerziellen Nutzung der Inhalte.
- Einen Verzicht auf Rechte des geistigen Eigentums.
- Eine Befugnis zur Nutzung der Marken.
- Eine Befugnis zur Extraktion vertraulicher Daten.
- Eine Befugnis zur Nachbildung der technischen Systeme.
Die Nutzung der Website ist auf die rechtmäßige und gewöhnliche Nutzung beschränkt, für die sie bereitgestellt wurde, und zwar im Einklang mit den Nutzungsbedingungen und dem Gesetz.
Verbot des Kopierens von den Websites
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung sind die folgenden Handlungen untersagt, soweit sie einen geschützten Vermögenswert oder geschützte Inhalte der Gruppe betreffen:
- Das Kopieren von Website-Inhalten.
- Das Kopieren der Originaltexte.
- Das Kopieren geschützter Entwürfe.
- Das Kopieren originärer Bilder und Grafiken.
- Das Kopieren elektronischer Formulare.
- Das Kopieren von Website-Seiten zum Zweck der kommerziellen Weiterverwendung.
- Die erneute Veröffentlichung von Inhalten im Namen eines Dritten.
- Das Kopieren von Code.
- Das unbefugte Extrahieren von Datenbanken.
- Das Extrahieren vertraulicher Informationen.
- Das Kopieren intelligenter Werkzeuge.
- Das Kopieren interner Prompts.
- Das Kopieren geschützter Arbeitssysteme oder Software.
- Das Entfernen von Angaben zu Eigentumsrechten.
- Das Entfernen des Namens des Rechteinhabers.
- Das Ändern oder Verbergen von Urheberrechtshinweisen.
Nachahmung, Imitation und unrechtmäßige Nutzung
Die Gruppe und ihre Tochtergesellschaften behalten sich alle rechtlichen Ansprüche gegenüber jeder Person oder Stelle vor, die ohne Rechtsgrundlage oder genehmigte Befugnis geschützte Vermögenswerte der Gruppe nachahmt, nutzt oder verwertet.
Dies umfasst je nach Art des Rechts:
- Logos.
- Marken.
- Handelsnamen.
- Visuelle Identität.
- Originalentwürfe.
- Kreative Inhalte.
- Code und Software.
- Geschützte Datenbanken.
- Elektronische Formulare.
- Softwaresysteme.
- Schriftliche Materialien.
- Geschützte digitale Werkzeuge oder Produkte.
Dies umfasst ferner das Darstellen eines Vermögenswerts oder Produkts der Gruppe als zu einer anderen Person oder Gesellschaft gehörend.
Allgemeine Ideen und nicht geschützte Elemente
Diese Richtlinie beansprucht kein Eigentum an allgemeinen Ideen, Methoden, Funktionen oder gängigen Praktiken, für die das Gesetz kein ausschließliches Recht gewährt.
Der Schutz erstreckt sich vielmehr auf die Vermögenswerte, Rechte, Werke, Daten, Kennzeichen, Geschäftsgeheimnisse und vertraglichen Rechte, die die Gruppe oder ihre Tochtergesellschaften besitzen oder zu deren Nutzung sie rechtlich befugt sind.
Unbefugter Zugriff
Es ist niemandem erlaubt, zu versuchen:
- Auf ein System zuzugreifen, zu dessen Nutzung keine Befugnis besteht.
- Interne Seiten aufzurufen, für die keine Befugnis besteht.
- Die gewährte Berechtigungsstufe zu überschreiten.
- Schutzsysteme zu umgehen.
- Authentifizierungsmechanismen zu umgehen.
- Das Konto einer anderen Person zu nutzen.
- Passwörter zu nutzen, die einem nicht gehören.
- Zugangstoken ohne Befugnis zu erlangen.
- Ohne Berechtigung auf vertrauliche Daten zuzugreifen.
- Interne Daten zu extrahieren.
- Ohne Befugnis auf Quellcode zuzugreifen.
- Daten ohne Berechtigung zu ändern.
- Daten ohne Berechtigung zu löschen.
- Daten ohne Befugnis herunterzuladen.
- Die Systeme der Gruppe zu manipulieren.
- Die Systeme außer Betrieb zu setzen.
- Die Leistungsfähigkeit oder den Betrieb der Systeme absichtlich zu beeinträchtigen.
Reverse Engineering und Extraktion von Technologie
In den von Gesetz und Verträgen gezogenen Grenzen ist es untersagt, zu versuchen:
- Die Systeme ohne Befugnis zu dekompilieren oder zu analysieren.
- Internen Code zu extrahieren.
- Die Logik des Systems zu extrahieren.
- Auf nicht öffentlich zugängliche Komponenten zuzugreifen.
- Sicherheitskontrollen zu umgehen.
- Datenbanken ohne Befugnis zu extrahieren.
- Ein geschütztes System mithilfe rechtswidrig erlangter Materialien oder Codes nachzubauen.
Nutzung externer Werkzeuge künstlicher Intelligenz
Vertrauliche oder technische Informationen der Gruppe dürfen nicht in nicht genehmigte externe Werkzeuge oder Konten künstlicher Intelligenz eingegeben werden.
Dies umfasst:
- Quellcode.
- Vertrauliche Mandantendaten.
- Personenbezogene Daten, deren Weitergabe nicht zulässig ist.
- Datenbanken.
- Vertrauliche Prompts.
- Interne Wissensdatenbanken.
- API-Schlüssel.
- Passwörter.
- Zugangstoken.
- Vertrauliche Verträge.
- Vertrauliche juristische Informationen.
- Unveröffentlichte Finanzdaten.
- Strategische Pläne.
- Geschäftspläne.
- Interne Unterlagen.
- Unveröffentlichte Betriebsinformationen.
Es sind die genehmigten Konten, Werkzeuge und Plattformen nach Maßgabe der Richtlinien der Gruppe zur Informationssicherheit und zum Datenschutz zu verwenden.
Schutz von Daten und Wissensdatenbanken
Datenbanken, Wissensdatenbanken sowie geschäftliche, technische und betriebliche Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, sind wichtige Vermögenswerte der Gruppe.
Ohne genehmigte Befugnis sind nicht zulässig:
- Ihr Kopieren.
- Ihr Herunterladen.
- Ihre Übertragung.
- Ihr Verkauf.
- Ihre Weitergabe.
- Ihre Veröffentlichung.
- Ihre Offenlegung oder Weitergabe an Unbefugte.
- Ihre Nutzung zum persönlichen Vorteil.
- Ihre Nutzung zugunsten einer externen Stelle.
- Ihre Nutzung zum Aufbau einer konkurrierenden Tätigkeit.
- Ihre Nutzung zum Training eines externen Systems.
- Ihre Nutzung außerhalb des genehmigten Zwecks.
Dies gilt unter Beachtung der Rechte der betroffenen Personen und der geltenden Datenschutz- und Privatsphärengesetze.
Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
Alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die die Geschäftstätigkeit der Gruppe betreffen und vertraulicher, geschäftlicher oder technischer Natur sind, sind Informationen, die nach Maßgabe der geltenden Verträge, Gesetze und genehmigten Richtlinien zu schützen sind.
Sie können umfassen:
- Strategien.
- Marktstudien.
- Finanzinformationen.
- Mandantendaten.
- Expansionspläne.
- Interne Preisregeln.
- Geschäftsbeziehungen.
- Lieferantendaten.
- Mandantenquellen.
- Bewertungsalgorithmen.
- Betriebspläne.
- Technische Informationen.
- Code.
- Interne Arbeitsabläufe.
- Entwicklungsdokumentation.
Konten und Geräte der Gruppe
Die von der Gruppe bereitgestellten Konten, Geräte, Dienste und Abonnements sind betriebliche Arbeitsmittel.
Nicht zulässig ist:
- Konten ohne Befugnis weiterzugeben.
- Einer externen Stelle Zugangsberechtigung zu erteilen.
- Wiederherstellungsangaben zu persönlichen Zwecken zu ändern.
- Ein betriebliches Konto nach Ablauf seiner Gültigkeit zu nutzen.
- Betriebliche Daten auf ein persönliches Konto zu übertragen.
- Passwörter oder Zugangsschlüssel nach Beendigung des Verhältnisses zu behalten.
- Geräte der Gruppe für Zwecke zu nutzen, die die Sicherheit der Systeme gefährden.
Aufbewahrung digitaler Beweismittel
Die Gruppe behält sich vor, nach Maßgabe des Gesetzes und der geltenden Datenschutz- und Privatsphärenrichtlinien die technischen Mittel einzusetzen, die zum Schutz ihrer Systeme und Vermögenswerte und zur Dokumentation der damit verbundenen Aktivitäten erforderlich sind.
Diese Mittel können umfassen:
- Anmeldeprotokolle.
- Benutzerprotokolle.
- Berechtigungsprotokolle.
- Download-Protokolle.
- Änderungsprotokolle.
- Upload-Protokolle.
- API-Protokolle.
- Systemprotokolle.
- Protokolle zur Cybersicherheit.
- Aufzeichnungen unbefugter Zugriffsversuche.
- Sicherungskopien.
- Technische Daten zu Geräten und Konten, soweit das Gesetz dies erlaubt.
Diese Protokolle dürfen nach Maßgabe des Gesetzes in internen Untersuchungen, zum Schutz von Rechten oder in gerichtlichen Verfahren verwendet werden.
Entdeckung von Kopien, Nachahmung oder unbefugter Nutzung
Stellt die Gruppe fest, dass eine Person oder Stelle einen ihrer Vermögenswerte unbefugt kopiert, nachgeahmt, verwertet oder genutzt hat, so ist sie berechtigt, geeignete Maßnahmen zur Wahrung ihrer Rechte zu treffen.
Es ist nicht erforderlich, dass der Verstoß von einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter oder einem Auftragnehmer begangen wurde.
Diese Richtlinie erstreckt sich je nach Art des Vorfalls auch auf jede:
- Besucherin oder jeden Besucher der Website.
- Nutzerin oder jeden Nutzer der Plattform.
- Gesellschaft.
- Wettbewerberin oder jeden Wettbewerber.
- Dienstleisterin oder jeden Dienstleister.
- Derzeitige oder ehemalige Mitarbeitende.
- Auftragnehmerin oder jeden Auftragnehmer.
- Entwicklerin oder jeden Entwickler.
- Oder jede dritte Partei.
Maßnahmen der Gruppe bei einem Verstoß
Wird ein Verstoß festgestellt oder ernsthaft vermutet, so behalten sich die Gruppe und ihre Tochtergesellschaften vor, je nach Einzelfall die erforderlichen rechtlichen, technischen und administrativen Maßnahmen zu treffen.
Diese können umfassen:
- Die Sperrung der Zugangsberechtigung.
- Die Löschung des Kontos.
- Die Deaktivierung des Kontos oder der Zugangsschlüssel.
- Den Schutz der Systeme und Daten.
- Die Sicherung digitaler Beweismittel.
- Die Einleitung einer internen Untersuchung.
- Die Dokumentation des Vorfalls.
- Die Erteilung einer administrativen Verwarnung.
- Die Erteilung einer rechtlichen Abmahnung.
- Die Aufforderung an die Person oder Stelle, die Nutzung einzustellen.
- Die Aufforderung zur Entfernung der rechtsverletzenden Inhalte.
- Die Aufforderung zur Löschung unbefugter Kopien.
- Die Aufforderung zur Rückgabe der Vermögenswerte oder Daten.
- Die Kontaktaufnahme mit dem Hosting-Anbieter.
- Die Kontaktaufnahme mit der Plattform, die die rechtsverletzenden Inhalte hostet.
- Die Einreichung von Entfernungs- oder Sperranträgen, soweit rechtlich möglich.
- Die Einreichung einer Beschwerde bei den zuständigen Behörden.
- Das Ergreifen der rechtlich verfügbaren zivil-, handels- oder strafrechtlichen Maßnahmen.
- Die Erhebung von Klagen vor den Gerichten oder den zuständigen Stellen.
- Die Forderung von Schadensersatz, sofern deren rechtliche Voraussetzungen vorliegen.
- Das Ergreifen jeder weiteren gesetzlich zulässigen Maßnahme.
Recht der Gruppe zur Klageerhebung
Die Gruppe und ihre Tochtergesellschaften behalten sich das Recht vor, Klagen zu erheben oder geeignete rechtliche Maßnahmen gegen jede natürliche oder juristische Person zu ergreifen, für die nachgewiesen ist, dass sie eines ihrer geschützten Rechte oder Vermögenswerte unrechtmäßig verletzt hat.
Dies umfasst je nach Vorfall:
- Unrechtmäßiges Kopieren.
- Unbefugte Nutzung.
- Die Verletzung von Urheberrechten.
- Die Verletzung von Marken.
- Die nicht lizenzierte Nutzung digitaler Vermögenswerte.
- Das unbefugte Erlangen vertraulicher Informationen.
- Den unbefugten Zugriff auf die Systeme.
- Datenabfluss.
- Die rechtswidrige Nutzung geschäftlicher oder technischer Informationen.
- Oder jede weitere Handlung, die nach den geltenden Gesetzen einen Verstoß darstellt.
Recht auf Schadensersatz
Die Gruppe und ihre Tochtergesellschaften behalten sich das Recht vor, Ersatz für Schäden und Verluste zu fordern, für die rechtlich nachgewiesen ist, dass sie aus einer Verletzung ihrer Rechte oder Vermögenswerte entstanden sind.
Der Anspruch kann je nach Art des Schadens und soweit das Gesetz es zulässt umfassen:
- Finanzielle Verluste.
- Geschäftliche Schäden.
- Die Kosten der Wiederherstellung der Systeme.
- Die Kosten der technischen Untersuchung.
- Die Kosten der Behandlung eines Datenabflusses oder Eindringens.
- Schäden infolge unrechtmäßiger Nutzung.
- Schäden im Zusammenhang mit der Marke oder der Geschäftstätigkeit.
- Sowie alle weiteren gesetzlich anerkannten und vor der zuständigen Stelle nachgewiesenen Schäden oder Aufwendungen.
Diese Richtlinie stellt keine automatische oder vorweggenommene Festlegung der Höhe des Schadensersatzes dar.
Jeder Anspruch wird nach Maßgabe der Verträge, der Beweise, der Gesetze und der Entscheidungen der zuständigen Gerichte bemessen.
Die Einstellung des Verstoßes lässt den Schadensersatzanspruch unberührt
Wenn die verstoßende Person:
- Die Kopie löscht;
- Oder die Inhalte entfernt;
- Oder die Nutzung einstellt;
- Oder die rechtsverletzende Website schließt;
- Oder die Daten zurückgibt;
so entfallen dadurch nicht die Rechte der Gruppe, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen oder Ersatz für die früheren Schäden zu fordern, sofern hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.
Kein Verzicht auf Rechte
Wenn die Gruppe gegen einen bestimmten Verstoß nicht unverzüglich vorgeht, so stellt dies nicht dar:
- Einen Verzicht auf ihre Rechte.
- Eine Billigung des Verstoßes.
- Eine Lizenz zur Nutzung des Vermögenswerts.
- Eine Aufgabe des geistigen Eigentums.
- Eine Aufgabe des Anspruchsrechts.
- Oder eine stillschweigende Zustimmung zur fortgesetzten Nutzung.
Die Gruppe behält sich vor, die geeignete Maßnahme zu dem Zeitpunkt zu ergreifen, den das Gesetz zulässt.
Beendigung des Arbeits-, Praktikums- oder Vertragsverhältnisses
Bei Beendigung des Verhältnisses einer Person zur Gruppe ist diese nach Maßgabe ihres Vertrags und der geltenden Richtlinien verpflichtet:
- Code zu übergeben.
- Projektdateien zu übergeben.
- Unterlagen zu übergeben.
- Geräte zu übergeben.
- Vermögenswerte zurückzugeben.
- Betriebliche Konten nach den genehmigten Verfahren zu übergeben.
- Zugangsschlüssel zu übergeben.
- Daten zurückzugeben.
- Bei der Wissensübergabe mitzuwirken.
- Die Nutzung ihrer Berechtigungen einzustellen.
- Unbefugte Kopien auf persönlichen Geräten oder Konten zu löschen.
- Keine Daten der Gruppe außerhalb der genehmigten Rahmen zu behalten.
Die Gruppe kann eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des vollzogenen Übergabevorgangs verlangen.
Fortbestehen der Pflichten nach Beendigung des Verhältnisses
Die Pflichten betreffend:
- Vertraulichkeit.
- Datenschutz.
- Geschäftsgeheimnisse.
- Schutz des geistigen Eigentums.
- Das Nichtbehalten von Vermögenswerten.
- Die unbefugte Nutzung von Code und Systemen zu unterlassen.
- Die Rückgabe von Vermögenswerten.
- Den Schutz von Konten und Daten.
bestehen nach Beendigung des Arbeits-, Praktikums- oder Vertragsverhältnisses fort, soweit die geltenden Gesetze und Verträge dies zulassen.
Vorrang von Verträgen und Richtlinien
Diese Richtlinie ist zusammen mit Folgendem zu lesen:
- Arbeitsverträgen.
- Praktikumsverträgen.
- Entwicklungsverträgen.
- Verträgen mit Programmiererinnen und Programmierern.
- Verträgen mit Beraterinnen und Beratern.
- Verträgen mit Lieferanten.
- Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA).
- Vereinbarungen über Rechte des geistigen Eigentums.
- Vereinbarungen über die Übertragung von Rechten, soweit erforderlich.
- Nutzungsbedingungen der Websites.
- Der Datenschutzerklärung.
- Der Datenschutzrichtlinie.
- Der Richtlinie zur Informationssicherheit.
- Der Richtlinie zur Nutzung künstlicher Intelligenz.
- Den Zugangs- und Berechtigungsrichtlinien.
- Den einschlägigen Geschäftsvereinbarungen.
Im Fall eines Widerspruchs ist je nach Art des Einzelfalls auf die verbindlichen Gesetze, Vereinbarungen und Verträge zurückzugreifen.
Keine Gewährung stillschweigender Rechte
Der Zugang zu Folgendem gewährt:
- Einer Website.
- Einer Plattform.
- Einer Steuerungsoberfläche.
- Einem System.
- Einem Konto.
- Einer Anwendung.
- Einer Datenbank.
- Einer Datei.
- Einem Programm.
kein Eigentumsrecht und keine Lizenz, die über die Grenzen der ausdrücklich genehmigten Nutzung hinausgeht.
Die genehmigte institutionelle Regel
Alles, was zugunsten der Gruppe unter Verwendung ihrer Ressourcen, Daten, Systeme, Konten oder technischen Infrastruktur oder aufgrund eines von ihr genehmigten Auftrags aufgebaut, entwickelt, gestaltet, angepasst, trainiert oder betrieben wird, gilt als Vermögenswert der Gruppe oder der betreffenden Tochtergesellschaft, und zwar nach Maßgabe der geltenden Verträge, Vereinbarungen und Gesetze.
Die Bereitstellung einer Website, eines Systems, einer Plattform oder eines Inhalts für die Öffentlichkeit bedeutet keinen Verzicht der Gruppe auf ihre Rechte daran und gewährt niemandem das Recht, geschützte Vermögenswerte ohne Befugnis oder Rechtsgrundlage zu kopieren, nachzuahmen, zu verwerten oder kommerziell weiterzuverwenden.
Die Gruppe und ihre Tochtergesellschaften behalten sich alle Rechte vor, ihren Code, ihre Systeme, Daten, Websites, Kennzeichen, Inhalte und digitalen Vermögenswerte zu schützen und geeignete administrative, technische und rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Erhebung von Klagen und der Forderung von Schadensersatz, sofern Verstoß und Schaden nach Maßgabe des Gesetzes nachgewiesen sind.
Amtliche Rechtsgrundlage in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Diese Richtlinie beruht, je nach Art des jeweiligen Rechts oder Vorfalls und dem Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften, auf den in den Vereinigten Arabischen Emiraten geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften, darunter:
- Bundesdekretgesetz Nr. (38) von 2021 über das Urheberrecht und verwandte Rechte.
- Bundesdekretgesetz Nr. (36) von 2021 über Marken.
Das Bundesdekretgesetz Nr. (34) von 2021 zur Bekämpfung von Gerüchten und Cyberkriminalität enthält ferner Bestimmungen, die für Cyberkriminalität sowie den unrechtmäßigen Zugriff auf oder Umgang mit bestimmten Daten und Informationen von Bedeutung sind, einschließlich der Bestimmungen über vertrauliche Daten und Informationen von Finanz-, Handels- und Wirtschaftsunternehmen, und zwar nach Maßgabe des in diesem Gesetz festgelegten Anwendungsbereichs, der Voraussetzungen und der Tatbestandsmerkmale.
Diese Richtlinie gilt unter Beachtung aller in den Vereinigten Arabischen Emiraten geltenden oder künftigen Änderungen, Rechtsvorschriften, Beschlüsse oder Durchführungsverordnungen und in einer Weise, die den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften nicht widerspricht.
Abschließender rechtlicher Hinweis
Zweck dieser Richtlinie ist es, das geistige Eigentum sowie die digitalen und technischen Vermögenswerte der Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften zu regeln und zu schützen. Keine ihrer Bestimmungen ist so auszulegen, dass sie der Gruppe Rechte über das hinaus einräumt, was die anwendbaren Gesetze, Verträge oder Lizenzen bestimmen.
Haftung, Maßnahmen und Ersatzleistungen werden in jedem Einzelfall auf der Grundlage der Art des Vorfalls, der Beweise, der Verträge, der anwendbaren Rechtsvorschriften und der Entscheidungen der zuständigen Stellen bestimmt.
Alle Rechte bleiben der Gruppe und ihren Tochtergesellschaften nach Maßgabe des Gesetzes vorbehalten.
